Nachricht in Bewerbungsverfahren an Falschen versandt: EuGH definiert Schaden

Im Datenschutzstreit eines früheren Bewerbers mit einer Bank hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag den Begriff „immaterieller Schaden“ näher definiert. Dieser umfasst demnach negative Gefühle, die nachweislich durch den Kontrollverlust über die Daten ausgelöst wurden. Es geht in dem Fall um einen Bewerbungsprozess für eine Stelle in Deutschland über ein Online-Karrierenetzwerk. Eine Nachricht wurde falsch verschickt. (Az. C-655/23)

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