Wenn ein gebuchter Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Möglicherweise gibt es in Zukunft für Betroffene jedoch deutlich seltener Geld.
Von betroffene Fluggäste könnten laut Verbraucherschützern in Zukunft deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der unter anderem Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher vorsieht.
VerspätungenDerzeit gilt nach der Flugastrechteverordnung von 2004 (EG 261), dass Fluggäste ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben. Nach dem Vorschlag der Kommission soll diese Schwelle auf fünf bis zwölf Stunden angehoben werden und jeweils von der Flugdistanz abhängig sein. Damit würden Verbraucherschützern zufolge rund 80 Prozent der entfallen.