Die Kläger wollten nach Corona-Impfungen vor allem Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Saarbrücken hat ihre Klagen abgewiesen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtsgültig.
Das Landgericht Saarbrücken hat mehrere Klagen gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen abgewiesen. Die Kläger könnten gegen diese Entscheidungen Berufung beim Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) einlegen, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinsamen Pressestelle beim OLG. „Ob der Einsatz der Impfstoffe für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kläger ursächlich war, hat die Kammer insgesamt und ausdrücklich offengelassen.“
Die 16. Zivilkammer weist in der Begründung ihrer Urteile darauf hin, dass eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz zunächst nur für Schäden in Betracht komme, die durch ein fehlerhaftes Arzneimittel entstanden seien. Dass die Impfstoffe fehlerhaft seien, hätten die Kläger aber nicht nachgewiesen. In den Gebrauchsinformationen seien zudem durchaus erhebliche und schwere mögliche Nebenwirkungen wie etwa Myokarditis oder Perikarditis aufgeführt worden.
Eine Haftung aus dem Arzneimittelgesetz für Schäden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation kommt dem Gericht zufolge auch nicht in Betracht. „Die Kammer konnte sich insoweit nicht davon überzeugen, dass die Kläger sich nicht hätten impfen lassen, wenn in den Produktinformationen der Beklagten andere Informationen enthalten gewesen wären“, heißt es in der Begründung.