Prozesse: Stieftöchter missbraucht – Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt

Jahrelang soll ein Mann seine Stieftöchter missbraucht haben. Der Angeklagte soll nun für 13 Jahre hinter Gitter. Das Gericht sah Grenzen der Bösartigkeit überschritten.

Das Landgericht Görlitz hat einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Bautzen wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Betrugs zu 13 Jahre Haft verurteilt. Die Jugendkammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass er seine beiden Stieftöchter über Jahre sexuell missbrauchte. Als die Taten begannen, waren sie 15 und 18 Jahre alt. Der Angeklagte nahm das Urteil scheinbar ungerührt auf – mit dem Rücken zu den Zuschauern, den Kopf auf den linken Arm gestützt.

Beschuldigter soll ältere Stieftochter „versklavt“ haben

Nach Ansicht des Gerichts wurde vor allem die ältere Stieftochter regelrecht „versklavt“ und „vermarktet“. Der Mann habe sie zum Sex und extremen Sexpraktiken bei sogenannten Gangbangs auf Parkplätzen an der A4 und im Wald gezwungen. Die Treffen filmte er und gab Regieanweisungen.

Die Stieftochter sei für den 40-Jährigen eine Sexsklavin gewesen, sagte Richter Theo Dahm. Dabei habe er ihr geringes Selbstbewusstsein und hohes Harmoniebedürfnis ausgenutzt und sie immer weiter manipuliert. 

Gericht sah Grenzen der Bösartigkeit überschritten

„Er setzte sie in einer abscheulichen Weise unter Druck“, betonte der Richter. Das Verfahren habe das Gericht sprachlos gemacht. Die Grenzen, was man sich als Bösartigkeit vorgestellt habe, seien überschritten worden.

Auch die Staatsanwaltschaft sprach im Fall der älteren Stieftochter von einer „Sexsklavin“. Wenn sie sich gegen seinen Willen stellte, habe sie nicht ausgehen dürfen, hieß es. „Nur wenn sie gespurt hatte, durfte sie sich mit ihren Freunden treffen.“ Auch Nacktfotos der minderjährigen Stieftochter hatte der Mann ins Netz gestellt.

Das Gericht sah insgesamt 25 Fälle von Vergewaltigung sowie 34 Fälle von sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener und 233 Betrugsfälle als erwiesen an. Der Mann hatte sich außerdem in Online-Kontaktforen als junges Mädchen ausgegeben, Bilder und Videos von seinen Stieftöchtern gepostet und eine finanzielle Notlage vorgetäuscht. Männer fielen auf den Schwindel rein und überwiesen Geld – insgesamt über 100.000 Euro. Dates mit dem angeblich jungen Mädchen gab es nicht. 

Gericht sieht keine Voraussetzung für Sicherungsverwahrung

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zwölf Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger legte sich nicht auf ein konkretes Strafmaß fest, lehnte aber eine Sicherungsverwahrung ab.

Das Gericht sah keine Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung. Allein der Hang des Angeklagten, weitere Betrugsstraftaten zu begehen, sei dafür nicht ausreichend.

Der Angeklagte habe in seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung verkündet, dass er „Scheiße gebaut“ und alles aus dem Ruder gelaufen sei, berichtete Rechtsanwalt Florian Berthold, der die Nebenklage vertrat. Die Plädoyers waren hinter verschlossenen Türen gehalten worden.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte die Missbrauchsvorwürfe zurückgewiesen und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Nach Ansicht des Gerichts hat er die Taten dann „im Wesentlichen aber pauschal eingeräumt“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.