Schutz vor Hochwasser ist das Hauptziel des neuen Wassergesetzes. Eine Konsequenz aus der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren. Es sind auch mehr Infos für Bürger vorgesehen.
Randstreifen an allen Gewässern, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und eine Art Wasserampel: Das sieht das neue rheinland-pfälzische Wassergesetz vor. Wichtigstes Ziel sei nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal mit mindestens 135 Toten eine bessere Vorbereitung auf Hochwasser- und Starkregenereignisse, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs.
Auch die Klimawandelfolgen würden im Gesetz bedacht, Verfahren verkürzt und somit auch Bürokratie abgebaut. Die Novelle wird am Donnerstag in den Landtag eingebracht.
Fünf-Meter-Tabu-Zonen an den Flüssen
Auf einem fünf Meter breiten Streifen um alle Gewässer soll künftig nicht mehr gebaut oder irgendetwas abgelegt werden, auch nicht vorübergehend. Also auch keine Container oder Holz. Mit einer wesentlichen Einschränkung: „Alles, was schon rechtmäßig besteht, darf bestehen bleiben, aber es darf nichts Neues dazu kommen“, so Eder. Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, in der es diesen Streifen auch innerorts geben soll. Mit der Regelung solle der „Hochwasser-Demenz“ vorgebeugt werden, sagte die Ministerin.
Ziel ist es, damit sogenannte Verklausungen zu verhindern, die vor vier Jahren an der Ahr wesentlich zu der schrecklichen Flutkatastrophe beigetragen haben. Dabei stauten sich ganze Wohnwagen und Häuserteile vor allem an Brücken, das Wasser stieg deutlich höher, Brücken barsten und es entstanden regelrechte Schwall-Wellen.
Randstreifen verbessern auch die Wasserqualität
Die Randstreifen hätten aber auch ökologischen Nutzen, weil weniger Pestizide und Schadstoffe ins Wasser gelangen könnten. Damit komme Rheinland-Pfalz der europarechtlichen Pflicht nach, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, derzeit gelte das nur für 20 Prozent. Die Fördermöglichkeiten der Landwirtschaft blieben aber erhalten, betonte die Grünen-Politikerin.
Überschwemmungsgebiete müssen künftig nicht mehr mit langwierigen Verordnungsverfahren festgelegt werden, sondern werden direkt gesetzlich ausgewiesen. Dies gelte weiterhin für die Gebiete, die alle 100 Jahre bei einem Hochwasser überschwemmt werden.
Bürger sollen Infos über Wasserknappheit und Gefahren bekommen
Die wachsende Wasserknappheit ist auch ein Thema: Bürger sollen über die aktuelle Versorgungssituation und die Verfügung von Wasser informiert werden – beispielsweise mit einer Ampel wie in der Verbandsgemeinde Nassau. Wenn die auf Gelb springe, dürften die Menschen ihre Gärten nicht mehr sprengen, sagte Eder. Wie die Gemeinden informierten, bleibe ihnen überlassen, möglich seien auch Rundschreiben.
Hochwassergefahr des eigenen Hauses ab 2026 zu Hause abrufbar
Die zentrale Plattform HydroZwilling, die die Wassergefahren abbildet, könnten Bürger ab 2026 zu Hause nutzen. Sie müssten nur ihre Adresse eingeben und könnten genau die Hochwassergefahren sehen. Wegen der erforderlichen Rechnungsleistungen sei dies erst dann möglich. Wer es genau wissen wolle, könne aber jetzt schon bei seiner Gemeinde Einblick bekommen.