Ein Mann tötet seine frühere Freundin und verschickt anschließend Bilder der Leiche. Wenige Wochen zuvor würgte er sie bis zur Bewusstlosigkeit. Wie lautet das Urteil?
Er tötete seine Ex-Freundin mit sechs Messerstichen: Ein 29 Jahre alter Mann ist vor dem Landgericht Stendal zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 20-Jährige im Januar in Genthin erstochen hat. Gegen das Urteil unter anderem wegen Totschlags kann Revision eingelegt werden.
„Besonders menschenverachtend“
Die junge Frau war der Polizei zufolge in ihrer Wohnung im Jerichower Land getötet worden. Mit dem letzten Hieb mit dem 20 Zentimeter langen Messer durchtrennte der Deutsche dem Urteil zufolge die Kehle der Frau. Nach der Tat fotografierte der Mann laut Gericht die Leiche und schickte die Bilder an zwei Bekannte. Der Vorsitzende Richter Thomas Schulz bezeichnete das bei der Verkündung des Urteils als „besonders menschenverachtend“.
Totschlag statt Mord
Grund für die Tat war nach Auffassung des Schwurgerichts unter anderem Eifersucht. „Ganz eindeutig war das Motiv nicht, es gab ein ganzes Bündel“, sagte der Richter.
Das Gericht konnte nicht eindeutig einen niederen Beweggrund für die Tat erkennen – dies wäre für die Verurteilung eines Mordes erforderlich gewesen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert.
Verurteilter äußerte sich bis zuletzt nicht
Zehn Wochen vor der Tötung hatte der 29-Jährige seiner Ex-Freundin demnach an einer Bushaltestelle aufgelauert und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Die Frau zeigte das an und erwirkte ein Annäherungsverbot, woran sich der 29-Jährige mehrfach nicht gehalten hatte.
Im Prozess und im Urteil wurden beide Taten zusammengefasst. Der Angeklagte, der das Geschehen über Gebärdendolmetscher übersetzt bekam, äußerte sich auch zum Abschluss der Verhandlung nicht mehr.