Nach dem Mord an einem 15-Jährigen in Köln-Mülheim sind die Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Kölner Landgerichts vom Dezember. Der Mord spielte sich im Drogenmilieu ab. (Az. 2 StR 304/25)
Die beiden Haupttäter beherrschten dem Urteil zufolge seit 2023 den organisierten Handel mit Cannabis im Mülheimer Stadtgarten. Der 15-Jährige arbeitete ursprünglich für ihre Bande, hörte aber damit auf und verkaufte für einen anderen Auftraggeber Drogen.
In der Nacht des 10. März 2024 verschleppten die beiden Haupttäter, ein 27-Jähriger und ein 19-Jähriger, den Jugendlichen auf die Mülheimer Insel zwischen dem Rhein und dem Mülheimer Hafen.
Einer von ihnen habe dem 15-Jährigen dann mehrmals in die Brust gestochen. Der andere Täter habe das Opfer mit einer Schrotflinte bedroht und so davon abgehalten, sich zu wehren. Die beiden seien dazu entschlossen gewesen, den Jungen zu töten. Sie hätten ihn für den empfundenen Ungehorsam bestrafen, Vergeltung üben und gegenüber dem Konkurrenten ihre Macht demonstrieren wollen.
Der 15-Jährige starb an Blutverlust und weil seine Atmung versagte. Der 19-Jährige wurde vom Landgericht wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt, der 27-Jährige zu lebenslanger Haft.
Vor Gericht standen noch zwei weitere junge Männer. Einer von ihnen, um dessen Fall es vor dem BGH nicht ging, musste sich wegen versuchter Strafvereitelung für ein halbes Jahr der Betreuung eines Betreuungshelfers unterstellen. Der andere wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Das Gericht stellte fest, dass er die Entführung und spätere Verletzung des Opfers erleichterte, indem er den beiden anderen Angeklagten eine Sporttasche abnahm, mit dem die Schrotflinte transportiert wurde. An dem Mord selbst sei er aber nicht beteiligt gewesen.
Die drei zu Haftstrafen verurteilten Angeklagten wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand dabei keine Rechtsfehler. Das Kölner Urteil wurde rechtskräftig.