Drei Flaggen sollen ab heute vor allen Gebäuden des Freistaates wehen. Eine neue Verordnung dazu ist in Kraft getreten. Für Schulen gilt die Regelung nicht.
In Thüringen müssen ab heute vor allen Landesgebäuden dauerhaft die Thüringen-, die Deutschland- und die Europaflagge wehen. Eine entsprechende Verordnung wurde am Donnerstag veröffentlicht und tritt nun in Kraft. Die Regelung war zuvor lebhaft diskutiert worden – auch im Parlament. Während die Linke die Dauerbeflaggung für unnötig hält, würde die AfD die EU-Flagge vor Landesgebäuden am liebsten verbannen.
Betroffen von der neuen Verordnung sind alle Landesgebäude wie Polizeistationen, Landesämter oder Finanzämter. Über staatliche Schulen entscheiden beispielsweise die Kreise und kreisfreien Städte.