Der Mann soll einer Gruppe angehört haben, die das Rauschgift tonnenweise nach Deutschland gebracht haben soll. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus.
Gegen einen mutmaßlichen Kokainschmuggler hat am Hamburger Landgericht am Morgen ein Prozess begonnen. Der 61-Jährige soll einer Bande angehört haben, die tonnenweise Kokain nach Deutschland gebracht haben soll. Der Angeklagte soll auch Kokain verkauft haben. Die Anklage umfasst zehn Fälle und eine Menge von zehn Tonnen Kokain.
Die Staatsanwältin verlas zu Beginn den umfassenden Anklagesatz, was länger als eineinhalb Stunden dauerte. Die Anklagebehörde wirft dem Mann unter anderem vor, sich Anfang des Jahres 2020 während eines Treffens in Dubai der Gruppe angeschlossen zu haben. Es habe Kontakt zu einem albanischen Kokaingroßhändler gegeben, der über Kontakte nach Südamerika verfügt habe.
Seecontainer voller Kokain
Der 61-Jährige soll nach dem Treffen daran mitgewirkt haben, dass Kokain in Seecontainern nach Hamburg verschifft wird. Das Kokain sei von Kriminellen in Lateinamerika in Seecontainern platziert worden. Die Container waren ursprünglich unter anderem mit Gelatine, Silizium, Holzkohle oder Bananen gefüllt. Um in Hamburg an die Drogen zu gelangen, habe die Gruppe auch Hafenarbeiter der Umschlagbetriebe HHLA und Eurogate angeworben.
Mittäter sollen die Container im Hamburger Hafen mit Lkw abgeholt und zu Lagerhallen in Niedersachsen gebracht haben. Genutzte Lagerhallen befanden sich in Seevetal, Buxtehude und Lüneburg. Von dort sei das Kokain unter anderem in die Niederlande und nach Bremen und Hessen gebracht worden.
EU-Polizeibehörde Europol entschlüsselte Messenger
Die mutmaßlichen Täter sollen geschickt vorgegangen sein: Sie hätten gefälschte Mails und Aufträge verschickt, Siegel gefälscht, Dubletten von Nummernschildern angefertigt und entwendete Truckerkarten genutzt.
Die möglichen Schmuggler hätten über den Messenger Sky-ECC kommuniziert, dessen Zugang die EU-Polizeibehörde Europol entschlüsselt habe. Warum die Gruppe aufflog, wurde zu Beginn des ersten Prozesstags nicht erläutert.