Ein Strafverfahren gegen einen CDU-Politiker wegen Untreue ist 2024 gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Nun geht das Regierungspräsidium Kassel rechtlich gegen ihn vor.
Das Regierungspräsidium Kassel hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Disziplinarklage gegen einen ehemaligen Landrat von Waldeck-Frankenberg erhoben. Die Behörde wirft dem CDU-Politiker unter anderem vor, sich Provisionszahlungen zur privaten Verwendung verschafft zu haben. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klageschrift.
Der heute 70-Jährige war von 1997 bis 2009 Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte ihn den Angaben zufolge 2014 vor dem Landgericht Kassel unter anderem wegen Untreue angeklagt. Der Vorwurf: Er soll als Landrat über Jahre insgesamt rund 100.000 Euro aus Bankgeschäften kassiert haben. Das Strafverfahren wurde 2024 gegen eine Geldauflage eingestellt.
Ruhendes Verfahren wieder aufgenommen
Ein im Zuge des Strafverfahrens durch die Kommunalaufsicht angelegter Disziplinarvorgang wegen des Verdachts eines Dienstvergehens sei, gemäß üblicher Praxis, während des Strafverfahrens ruhend gestellt und nun wieder aufgenommen worden, erklärte das Regierungspräsidium jetzt.
Nach Auffassung der Behörde hat der Politiker „als Landrat und als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg seit 2006 vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt“. Im Wesentlichen lege ihm die Disziplinarbehörde zur Last, unter Ausnutzung seiner Stellung als Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg Anlagegeschäfte des Landkreises sowie des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft initiiert und vermittelt zu haben, um sich dadurch Provisionszahlungen zur privaten Verwendung zu verschaffen.
RP: Aberkennung des Ruhegehaltes erforderlich
„Dies stellt ein schwerwiegendes innerdienstliches Vergehen dar“, erklärte das RP. „Insbesondere mit Blick auf den angenommenen persönlichen Vorteil, die lange Dauer des Fehlverhaltens und das vorsätzliche Handeln auch als Kämmerer des Landkreises Waldeck-Frankenberg ist das Dienstvergehen nach Auffassung des RP Kassel so erheblich, dass die Aberkennung des Ruhegehaltes des Beklagten erforderlich ist.“