Rückforderungen ausgesetzt: Unternehmen müssen Corona-Hilfen vorerst nicht erstatten

Die Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen werden vorerst ausgesetzt. Handwerk und Unternehmen im Land atmen erst einmal auf. Jetzt ist der Bund an der Reihe.

Sachsen-Anhalt setzt die Rückzahlungsforderungen für die Corona-Soforthilfen erst einmal aus. Es habe viele Rückmeldungen gegeben, auf die jetzt gemeinsam mit dem Land reagiert werde, teilte die Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit. Unternehmen müssen demnach vorläufig keine Rückzahlungen leisten, solange die Gespräche mit dem Bund nicht abgeschlossen sind. Es werde gemeinsam mit dem Land versucht, sich beim Bund für faire Lösungen einzusetzen. 

Die Handwerkskammer Halle begrüßte die Ankündigung. „2020 wurde vielen Betrieben über Nacht der Geschäftsbetrieb verboten“, sagte der Präsident der HWK, Thomas Keindorf. „Es ist ein gutes Zeichen, dass bis zur Klärung offener Fragen die Rückzahlung ausgesetzt wird.“ 

FDP-Fraktionschef Silbersack: 12.000 Rückforderungsverfahren offen

Auch aus der Politik gab es Zustimmung zu der Entscheidung. „Wir brauchen jetzt klare und verbindliche Zusagen seitens des Bundes, auch was die Interpretation der damaligen Ausgaberegelungen angeht“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Thomas. „Hohe Rückzahlungsforderungen gefährden vor allem die Existenz im Mittelstand, im Handwerk und in den freien Berufen.“ Viele Betriebe könnten die Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen, ohne ihren Betrieb gänzlich einzustellen. 

Der Fraktionschef der FDP im Landtag, Andreas Silbersack, kritisierte, dass sich die Landesregierung zu sehr damit beschäftige, auch niedrige Beiträge zurückzufordern. Laut aktuellen Informationen seien über 12.000 Rückforderungsverfahren offen, sagte Silbersack. Gerade jetzt brauche der Mittelstand Planungssicherheit.