Verlieren Angestellte ihren Job, können sie in vielen Fällen eine Abfindung aushandeln. Doch wer mit einem finanziellen Polster aus der Trennung gehen will, muss sich beeilen.
Personalabbau, Stellenkürzung, Umstrukturierung – trennen sich Arbeitgeber von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, ist das für den oder die Betroffene meist ein Schock. Dann tut es gut, wenn die Firma wenigstens eine zum Abschied springen lässt. Ganz freiwillig tut der Arbeitgeber das aber meistens nicht. Rechtlicher Beistand kann helfen. Hier setzen Online-Rechtsdienstleister an.
AbfindungArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen generellen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Unternehmen lassen sich dennoch häufig auf eine Abfindung ein, um einem langwierigen Prozess vor dem Arbeitsgericht aus dem Weg zu gehen. Das Gesetz deute die Möglichkeit einer Abfindung nur an einer einzigen Stelle an, „nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet“, . Dennoch bleibt ein finanzieller Ausgleich freiwillig und die Höhe ist immer Verhandlungssache. Das gilt aber auch für den oder die Beschäftigte.