Er kapert zwei Streifenwagen, bedroht Polizisten mit einer Waffe und täuscht eine Verletzung vor – so verlief die filmreife Flucht eines mutmaßlichen Einbrechers.
Ein mutmaßlicher Einbrecher hat sich mehr als zwei Stunden lang eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert – und dabei zwei Streifenwagen gestohlen und vier Unfälle verursacht. Nach Polizeiangaben war der Mann am Samstag zunächst in ein Autohaus in Walldürn im Nordosten Baden-Württembergs eingebrochen. Anschließend flüchtete er demnach zunächst zu Fuß und später in einem Auto vor zwei Streifenwagen.
Wenig später verunglückte der Flüchtige mit seinem Wagen. Wie es dazu kam, konnte ein Polizeisprecher am Sonntag nicht sagen. Beim Versuch, den Mann festzunehmen, soll er die Beamten mutmaßlich mit einem Messer bedroht und sich so Zugang zu einem der Streifenwagen verschafft haben, hieß es weiter. Mit diesem setzte er seine Flucht in Richtung Schneeberg in Unterfranken fort, verfolgt von den Beamten im zweiten Streifenwagen.
Nach viertem Unfall folgt die Festnahme
Auf einem Waldweg kollidierten den Angaben zufolge dann beide Polizeifahrzeuge, wodurch das verfolgende Fahrzeug nicht mehr einsatzfähig war. Kurz darauf verunglückte der Flüchtige erneut. Als die Beamten ihn stellen wollten, täuschte er eine Verletzung vor und verschaffte sich so Zugang zu einem weiteren Polizeifahrzeug – diesmal aus Bayern. Wie ihm das gelang, konnte der Sprecher zunächst nicht rekonstruieren.
Der Mann flüchtete nach Polizeiangaben mit dem zweiten gestohlenen Streifenwagen zurück nach Walldürn, wo er schließlich ein viertes Mal verunglückte. Dort konnten ihn die Polizeikräfte schließlich festnehmen.
Polizist leicht verletzt
Während der Verfolgung gaben Beamte beider Bundesländer mehrfach Schüsse ab. Ein Polizist wurde leicht verletzt. Die Höhe des Schadens an den Streifenwagen ist noch unklar. Die Ermittlungen zum Tathergang und dem Schusswaffeneinsatz dauern an, hieß es. Zudem stehe der 39-Jährige im Verdacht, weitere Eigentumsdelikte im Raum Walldürn begangen zu haben. Ein Richter solle prüfen, ob der Mann in Untersuchungshaft kommt.