Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat seine Skepsis zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD bekräftigt. Das rund 1000-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD „reicht als Grundlage für ein Verbotsverfahren nicht“, sagte Dobrindt am Dienstag bei der Veröffentlichung des jährlichen Verfassungsschutzberichts in Berlin. „Teile, die notwendig sind, um zu einem Verbot zu kommen“, betrachte das Gutachten nicht.
Der Minister nahm Bezug auf drei Elemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, bei denen das Bundesverfassungsgericht die Haltung der prüfen könnte. Das Gutachten des Verfassungsschutzes betrachte aber nur eines davon – nämlich die Haltung der AfD und ihrer Funktionäre zur Menschenwürde. Die beiden anderen Bereiche – die Haltung zum Demokratieprinzip und zum Rechtsstaat – seien darin nicht beleuchtet worden, betonte Dobrindt. Somit könne darüber und über mögliche Verschränkungen zwischen den drei Bereichen keine Aussage getroffen werden.
AfDmahnte stattdessen eine „politische Auseinandersetzung“ mit der AfD an. Es sei die Aufgabe der Bundesregierung, „die Probleme in unserem Land zu lösen“, damit die AfD „aus der politischen Mitte heraus wegregiert“ werden könne. Er selbst sei aber der Meinung, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei, betonte Dobrindt.