Nach dem Saarland verhängt nun auch Hamburg wegen der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel. Die Tierseuche greift in Deutschland auf immer mehr Betriebe über.
Die Hamburger Bezirke verhängen wegen der Geflügelpest Stallpflicht in der Stadt. Die Vorgabe tritt zum 31. Oktober in Kraft, wie die Hamburger Verbraucherschutzbehörde mitteilte. Betroffen sind demnach Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Zunächst hatte die „Hamburger Morgenpost“ berichtet.
„Mit der Stallpflicht soll das Eintragsrisiko über Wildvögeln minimiert und damit die gehaltenen Tiere in Hamburg vor einer Infektion geschützt werden“, teilte die Verbraucherschutzbehörde mit.
In Hamburg gibt es derzeit drei festgestellte Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 14 Verdachtsfälle bei Wildvögeln.
Auch Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben werden von den Behörden im gesamten Stadtgebiet verboten.
Stallpflicht wegen Vogelgrippe auch im Saarland
In Deutschland greift die Geflügelpest auf immer mehr Betriebe über. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, stieg die Zahl der seit Anfang September erfassten Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35. Täglich würden neue Fälle gemeldet.
Besonders betroffen seien weiterhin Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500.000.
Als erstes Bundesland verhängte das Saarland eine Stallpflicht für Geflügel. Die Stallpflicht gelte von diesem Donnerstag an, hieß es.
Nach Angaben des Loeffler-Instituts grassiert die Geflügelpest weiterhin auch unter Wildvögeln. Bei rund 160 eingesandten Tierkadavern sei im Reverenzlabor das Virus H5N1 festgestellt worden. Die Zahl der verendeten Tiere sei um ein Vielfaches höher.
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