Thüringens Gesundheitsministerin Schenk mahnt zur Vorsicht wegen der Vogelgrippe. Strikte Hygiene und Stallpflichten sollen Hausgeflügel schützen.
Angesichts der unter Wildvögeln derzeit grassierenden Vogelgrippe mahnt Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk die Menschen im Freistaat zu äußerster Vorsicht. „Gehen Sie nicht nah ran, fassen Sie auf gar keinen Fall die Wildvögel an, sondern informieren Sie die zuständigen Veterinärämter der Landkreise, sonst wird das Virus noch schneller verbreitet“, so die SPD-Politikerin.
Es sei damit zu rechnen, dass die derzeitige Lage noch eine Weile so andauere. „Die Ausbreitung des Virus findet momentan sehr dynamisch statt. Das heißt auch, dass man nicht für die nächsten Wochen Entwarnung geben kann“, so Schenk.
Das Wichtigste sei nun der Schutz der Hausgeflügelbestände durch die Einhaltung strikter Hygienevorschriften. In einer landesweit geltenden Allgemeinverfügung verpflichtet das Landesamt für Verbraucherschutz sämtliche Geflügelhalter zur Umsetzung von Maßnahmen wie dem Tragen von Schutzkleidung, dem Desinfizieren von Schuhwerk sowie zur Meldung ihrer Tiere bei der zuständigen Behörde. Es sei jetzt „ganz zentral“, dass all das geschehe, sagte Schenk, damit das Virus nicht in Hausgeflügelbestände eingeschleppt werde.
Bundesweit 400.000 Tiere getötet
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) haben bislang mehr als 30 kommerzielle Geflügelhalter bundesweit rund 400.000 Tiere töten müssen – allein 150.000 davon in einem Legehennenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern, weitere 130.000 im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Der Schaden für betroffene Betriebe gehe in die Millionen.
In Thüringen hat es nach einem Ausbruch in insgesamt vier Betrieben im Kreis Greiz bislang keine weiteren Fälle bei Geflügelhaltern gegeben, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. In Greiz waren nach Angaben des Landratsamtes 1.358 Tiere getötet worden. Um die betroffenen Betriebe wurde eine drei Kilometer große Schutzzone definiert, in der unter anderem eine Stallpflicht gilt.
Ministerium schließt landesweite Stallpflicht nicht aus
Sollte sich das Risiko weiter erhöhen, so könne in Thüringen angeordnet werden, dass Geflügel in Freilandhaltung in Ställe gebracht werden müsse, heißt es auf der Website des Thüringer Gesundheitsministeriums.
Bis auf weiteres seien solche Anordnungen aber Sache der Kreise und kreisfreien Städte, so eine Sprecherin. Aktuell gilt eine Stallpflicht nach amtlich bestätigten Vogelgrippe-Fällen bei Wildvögeln im Kyffhäuserkreis, den Kreisen Sömmerda, Nordhausen sowie dem Unstrut Hainich-Kreis. Der Landkreis Gotha hatte am Wochenende in Abwägung des Risikos ebenfalls eine Stallpflicht verhängt.
Der Saale-Orla-Kreis, der Kreis Schmalkalden-Meiningen sowie die Landeshauptstadt Erfurt definierten sogenannte Risikozonen, in denen Geflügelhalter ihre Tiere geschlossen unterbringen müssen. Weitere Stallpflichten in Risikogebieten des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt treten von Dienstag an in Kraft, wie das Landratsamt in Saalfeld mitteilte.
Der Kreis Eichsfeld sehe trotz eines bestätigten Falls bislang von einer flächendeckenden Regelung ab, sagte ein Sprecher des Landratsamtes der Deutschen Presse-Agentur. Im Wartburgkreis steht die Bestätigung mehrerer Verdachtsfälle noch aus.
Eine Übersichtskarte mit sämtlichen derzeit geltenden Regelungen für Geflügelhalter in Thüringen findet sich auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums.