Ein Häftling drang mit einer Waffe in Diddys Zelle ein und hielt ihm ein Messer an den Hals, wie sein bester Freund nun enthüllt.
Sean „Diddy“ Combs (55) ist im Metropolitan Detention Center in Brooklyn offenbar Opfer eines tätlichen Angriffs geworden. Sein langjähriger Freund Charlucci Finney (60) berichtet gegenüber der „Daily Mail“ von dem Vorfall: Ein Häftling mit einer selbstgebastelten Waffe sei demnach in dessen Zelle eingedrungen. „Er wachte mit einem Messer an seiner Kehle auf“, erklärt Finney, der den verurteilten Rapper seit über drei Jahrzehnten kennt.
Der Vorfall wurde bereits während Diddys Gerichtsverhandlung von Anwalt Brian Steel erwähnt, allerdings nicht näher präzisiert. Ein Wärter habe den mit einem selbstgebastelten Messer bewaffneten Insassen gestoppt, so der Anwalt. Laut Steel wollte der Täter sich „Anerkennung“ verdienen, indem er dem prominenten Häftling Schaden zufügte. Quellen bestätigten auch gegenüber dem Klatschportal „TMZ“ die Authentizität des Vorfalls.
Einschüchterung statt Mordversuch?
Finney geht jedoch nicht von einem ernsthaften Mordversuch aus. „Wenn dieser Typ ihm hätte schaden wollen, wäre Sean zu Schaden gekommen“, sagt der Musikproduzent. Er vermutet eher eine Art Einschüchterungstaktik. Das MDC Brooklyn gilt als eines der gefährlichsten Gefängnisse der USA mit massiven Problemen durch Drogenkonsum, Gewalt und Personalmangel.
„Wenn man im Gefängnis sitzt und wegen irgendetwas Sexuellem angeklagt wurde, ist das kein guter Ort“, erklärt Finney. Die Insassen würden solche Fälle persönlich nehmen und versuchten, „Gefängnisjustiz“ zu üben. Im Juli wurde Combs von Vorwürfen des Sexhandels und der organisierten Kriminalität freigesprochen. Schuldig gesprochen wurde er für den Transport von Escorts zu Sexpartys. Richter Arun Subramanian verurteilte ihn zu 50 Monaten Bundesgefängnis und einer Geldstrafe von 500.000 Dollar.
Hoffnung auf Verlegung
Diddys Anwälte hoffen auf eine Verlegung in das sicherere Federal Correctional Institution Fort Dix in New Jersey. Sie argumentieren, dass ihr Mandant bereits ein Jahr unter „unmenschlichen“ Bedingungen verbracht habe – mit Mangel an Sonnenlicht, Bewegung und sauberem Trinkwasser.