Mit einem neuen Gesetz will Mecklenburg-Vorpommern Gemeinden und Anwohner stärker an den Erträgen von Windparks und Solaranlagen beteiligen. Ein wesentliches Ziel: mehr Akzeptanz schaffen.
Die Gemeinden in unmittelbarer Nähe von Windparks und deren Bewohner sollen in Mecklenburg-Vorpommern künftig mehr finanziellen Nutzen daraus ziehen. Das von der Landesregierung in Schwerin vorgelegte neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz sieht für neuerrichtete Windräder standardisierte Zahlungen vor. Gleiches gilt für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ab etwa einem Hektar Größe und für den Ersatz alter Windräder durch neue, das sogenannte Repowering. Für die Energieunternehmen sollen die bürokratischen Auflagen deutlich verringert werden, wie es hieß.
In die Gemeindekassen fließen demnach künftig 0,3 Cent pro erzeugte Kilowattstunde Ökostrom. Bei einer durchschnittlichen Strommenge von 5 Millionen Kilowattstunden im Jahr wären das je Windrad 15.000 Euro, bei größeren Anlagen auch deutlich mehr. Zusätzlich gibt es weitere 0,3 Cent pro Kilowattstunde, die auf die Dorfbewohner verteilt werden. Allerdings können dem Gesetzentwurf zufolge, über den nun im Landtag beraten und abgestimmt wird, auch Alternativmodelle gewählt werden wie Stromgutschriften oder der Eigenbetrieb von Windanlagen durch die Gemeinde.
Blank: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie
„Die Vorteile der Energiewende müssen vor Ort spürbar sein. Wir verbessern die Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr lokale Wertschöpfung – das ist ein Gewinn für die Menschen vor Ort und die Kommunen in unserem Land“, zeigte sich Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) überzeugt. Mit dem neuen Gesetz würden die Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen und Gemeinden vereinfacht und auch ausgeweitet.
Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern bereits 2016 den Anwohnern von Windparks und betroffene Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung oder adäquate Entschädigungen gewährt. Damit sollte erreicht werden, dass mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen vor Ort bleibt und so auch die Akzeptanz für Windräder steigt. So mussten Windpark-Investoren Kommunen und deren Bewohnern 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Doch wurde davon kaum Gebrauch gemacht. Auch gesicherte Spareinlagen fanden bei den Bürgern wenig Resonanz.
Hoffen auf mehr Tempo beim Ausbau der Ökostrom-Produktion
Nach Überzeugung von Umweltminister Till Backhaus (SPD) brachten die bisherigen Beteiligungsmodelle nicht die erhoffte Wirkung. „Was die Menschen im Land nicht akzeptieren, ist, dass die Transformation der Energieversorgung zwar vor ihrer Haustür passiert, sie aber nichts davon haben. Deshalb ist es für die Akzeptanz der Energiewende wichtig, die Menschen und Gemeinden im Land an den Gewinnen zu beteiligen“, sagte er. Das passiere mit dem neuen Gesetz, von dem er sich erhoffe, dass es dem Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Tempo verleiht. Mehr Ökostrom könne dann auch energieintensive Unternehmen nach MV locken.
Bei ihrem Amtsantritt 2021 hatte die rot-rote Landesregierung angekündigt, wieder mehr Tempo in den Bau neuer Windparks zu bringen. Das gelang bislang kaum. Die Flächenziele für die Ausweisung neuer Windeignungsgebiete wurden zurückgenommen.
Hemmschuh Genehmigungsverfahren
Mitte 2025 waren nach Angaben des Bundesverbandes WindEnergie in Mecklenburg-Vorpommern 1.853 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 3.852 Megawatt installiert. Das entspricht 5,9 Prozent des Gesamtbestandes in Deutschland. Neu genehmigt wurden im Land in den ersten sechs Monaten 417 Megawatt, womit der Nordosten im Ländervergleich im Mittelfeld liegt. Abgeschlagen auf dem letzten Platz rangiert Mecklenburg-Vorpommern dagegen mit 45 Monaten bei der Dauer der Genehmigungsverfahren. Der Bundesdurchschnitt für solche Verfahren liegt bei 18 Monaten.
Landesenergieagentur MV