Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin spätestens Ende 2026 räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag. Eine Klage des Vermieters auf eine noch frühere Räumung wies das Gericht zugleich ab. Die außerordentlichen Kündigungen des Klägers seien unwirksam, weil dieser die Partei zuvor nicht abgemahnt hatte.

Der Vermieter kündigte den Vertrag mit der Partei, nachdem diese nach der Bundestagswahl im Februar eine Wahlparty im Innenhof des Gebäudes gefeiert hatte. Da die Partei den Auszug verweigerte, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein.

Eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD scheiterte in der vergangenen Woche. Die Partei mietet das Gebäude im Stadtteil Wittenau seit 2022 an. Für die Immobilie gibt es insgesamt drei Mietverträge, die ursprünglich bis Ende September, Ende November beziehungsweise Ende Dezember 2027 laufen sollten.