Geldautomaten-Sprengungen: Hessen fordert härtere Strafen trotz sinkender Fallzahlen

Die Zahl der in die Luft gejagten Geldautomaten in Hessen sinkt weiter. Dennoch fordert das Land härtere Haftstrafen für derartige Taten. Wie sieht die Fallstatistik aus?

Hessens Justizminister hat die geplante Erhöhung der Mindesthaftstrafe für Geldautomatensprenger in bestimmten Fällen begrüßt – und die weiter gesunkene Zahl dieser Straftaten im eigenen Bundesland betont. Minister Christian Heinz (CDU) erklärte: „Geldautomatensprengungen sind schwerste organisierte Kriminalität. Der Staat muss auch bei der Strafandrohung ein starkes Zeichen setzen.“

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Freiheitsstrafe von mindestens zwei auf fünf Jahre anzuheben, wenn es zum Beispiel auch Verletzte bei den Explosionen von Geldautomaten gibt. Hessen hat im Bundesrat mit einem Änderungsantrag sogar eine generelle Erhöhung auf mindestens fünf Jahre Haft bei dieser Kriminalität angeregt. 

Deutlich sinkende Fallzahlen

„Im Jahr 2025 hatten wir – Stand 22. September – hessenweit lediglich noch sechs Geldautomatensprengungen. Damit zeichnet sich im Jahr 2025 ein erneuter Rückgang der Fallzahlen ab“, erläuterte Minister Heinz. Im gesamten vergangenen Jahr waren es 24 Taten und im Jahr davor sogar 61 gewesen. Damals, 2023, war Hessen nach Nordrhein-Westfalen (150 Fälle) noch das Bundesland mit den zweitmeisten derartigen Straftaten gewesen.

2024 führten die Sprengungen von Geldautomaten in Hessen laut dem Justizministerium zu Sachschäden von insgesamt circa 4,7 Millionen Euro. Die Täter entwendeten dabei insgesamt mehr als 740.000 Euro Bargeld. 

Zentralisierte Ermittlungen

Die Ermittlungen werden in Hessen zentral von einer Taskforce der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in enger Zusammenarbeit mit der „Besonderen Aufbauorganisation“ (BAO effectus) des hessischen Landeskriminalamts (LKA) geführt. Diese Zentralisierung soll nicht zuletzt Verbindungen zwischen den Fällen leichter erkennbar machen. 

Mit Videoüberwachung, Nachtverschlüssen, Einfärbesystemen für Geldscheine, Nebeltechnik, Alarmanlagen und anderen Maßnahmen streben zudem die Banken in Hessen selbst an, ihre Geldautomaten maximal unattraktiv für Kriminelle zu machen.

Täter mit weiter Anfahrt

Dem Justizministerium zufolge gehören die Täter überwiegend kriminellen Organisationen aus den Niederlanden an. Das erbeutete Bargeld werde „häufig in den Erwerb von Betäubungsmitteln zum Weiterverkauf investiert“. Die Ermittlungen in Hessen ließen „seit Jahren eine steigende Professionalisierung der oft hierarchisch organisierten Tätergruppierungen erkennen“.