Schule: Zusatzstunde gekippt – GEW will politische Entscheidung

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für Lehrkräfte ist rechtswidrig. Wie geht es nun weiter?

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Vorgriffsstundenregelung gekippt hat, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Ansage der Politik. Ab heute müsse jede Lehrkraft eine eigene Entscheidung treffen, ob er oder sie die Vorgriffsstunde noch halten wolle, sagte Volker Thiele von der GEW. Diese Entscheidung könne jedoch nur getroffen werden, wenn sich das Ministerium dazu äußere, wie weiter verfahren werden soll. 

Am Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür einen Ausgleich erhalten, rechtswidrig ist. Die Vorgriffsstundenregelung sei von der Ermächtigungsgrundlage im Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam, hieß es zur Begründung. 

Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr. Bildungsminister Jan Riedel (CDU) will sich am Freitagmittag (12.30 Uhr) im Landtag zu der Gerichtsentscheidung äußern. 

GEW will geordneten Unterricht

Die GEW habe der Politik nach der Entscheidung mehrfach Gespräche angeboten, sagte Thiele. „Das ist für einen geordneten weiteren Unterrichtsverlauf wichtig.“ 

Thiele hatte mit einer Kollegin vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Die Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt würden verantwortungsvoll mit der Entscheidung des Gerichts umgehen, sagte der Lehrer. „Die Arbeitszeit kann auch ohne die Vorgriffsstunde flexibel gestaltet werden. Daraus können die zusätzlichen Stunden auch weiterhin bezogen werden“, sagte er. Eine Lösung sei „jederzeit möglich“, trotzdem herrsche nun erst einmal große Unsicherheit. 

In der nun gekippten Verordnung sollten sich Lehrerinnen und Lehrer die zusätzlichen Stunden vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Von der Regelung waren Lehrkräfte ab 62 Jahren und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen.