Bundeswehr: Gericht: Soldaten dürfen Erschwerniszulage behalten

Vier Soldaten sollten bis zu 77.000 Euro Erschwerniszulage zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht urteilt zu ihren Gunsten. Es gibt viele weitere Klagen gegen die Rückforderung.

Soldaten, die in Mali und Afghanistan Fahrzeuge bei der Einfahrt in Bundeswehr-Camps auf Sprengstoff kontrolliert haben, dürfen die dafür erhaltene Erschwerniszulage vorerst behalten. Mit entsprechenden Urteilen hat das Verwaltungsgericht Aachen Rückforderungsbescheide aufgehoben. Die Kläger, vier Bundeswehr-Soldaten, waren 2018 und 2019 als Sprengstoff-Entschärfer bei der Einfahrt in die Camps tätig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des Gerichts hatte das Bundesverwaltungsamt Beträge zwischen 3.700 Euro und 77.000 Euro zurückgefordert. Die Behörde argumentierte, die Zulage von 36 Euro je kontrolliertem Fahrzeug hätte nur gezahlt werden dürfen, wenn ein konkreter Gefahrenverdacht vorgelegen hätte. Dies sei bei den Routinekontrollen aber nicht der Fall gewesen. Die abstrakte Gefährdung sei bereits durch einen anderen Zuschlag abgedeckt.

Dagegen befand das Gericht, ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung sei in die Ermessensentscheidung einzubeziehen. „Im Fall der Kläger ergibt sich ein überwiegendes Mitverschulden der Behörde“, teilte das Gericht mit. Dieses sei bei der Rückforderung fehlerhaft nicht berücksichtigt worden.

Bei deutschen Verwaltungsgerichten seien viele weitere Klagen von Soldaten anhängig gegen die Rückforderung der Zulagen, die sie für ihren Dienst in Afghanistan und Mali erhalten hätten.