Belohnung bei Täterhinweisen: Kopfgeld auf Verbrecher – Viel versprochen, wenig ausgezahlt

Staatsanwaltschaften locken mit Belohnungen für heiße Tipps – doch nur selten fließt tatsächlich Geld.

Wenn sie auf der Suche nach Tätern nicht mehr weiter kommen, loben Staatsanwaltschaften in manchen Fällen eine Belohnung aus. Doch in Baden-Württemberg wird nur ein Bruchteil auch tatsächlich ausbezahlt. Nach einer Umfrage bei Staatsanwaltschaften wurden seit dem Jahr 2015 insgesamt 46.000 Euro angeboten, 12.000 davon ausbezahlt. Hier einige Beispiele:

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen lobte seit 2015 in drei Fällen – jeweils Verfahren mit dem Haupttatvorwurf Mord – Geldbeträge aus: Einmal bis zu 16.000 Euro, einmal bis zu 6.000 Euro und einmal bis zu 4.000 Euro. „Die Belohnungen werden in der Regel ausgesetzt für Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters/der Täterin oder der Täter führen. In keinem der drei Fälle haben sich bis dato diese Voraussetzungen für eine Auszahlung ergeben“, sagte die Behörde. Allgemein kämen derlei Auslobungen nur im Bereich der schweren Kriminalität in Betracht. Um welche Fälle es sich handelt, wollte der Behördensprecher nicht nennen.

Ellwangen bietet vergleichsweise viel Geld an

Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurden in einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2017 wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eine Auslobung für einen Zeugenhinweis in Höhe von 1.000 ausbezahlt. Den vier Beschuldigten wurde zur Last gelegt, ab Ende Dezember 2016 in Karlsruhe und Umgebung zahlreiche Scheiben an Fahrzeugen, Privat- bzw. Geschäftsgebäuden und Buswartehäuschen mit einer Softair-Waffe beschädigt zu haben. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Die Beschuldigten wurden vom Amtsgericht Karlsruhe jeweils zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Auslobung in Höhe von 1.000 Euro wurde für einen Zeugenhinweis ausgezahlt. 

In der Zweigstelle in Pforzheim gab es eine Auslobung und Auszahlung im Fall eines Toten. Zwei Männer wurden verurteilt. „Nachdem die beiden Täter aufgrund eines Zeugenhinweises identifiziert werden konnten, wurde seinerzeit die ausgelobte Belohnung auch tatsächlich ausbezahlt“, sagte ein Sprecher.

Trotz Geld kein brauchbarer Hinweis

Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gab es ein Verfahren im Jahr 2024, in dem eine Belohnung in Höhe von 5.000 EUR ausgelobt wurde. Zu einer Auszahlung kam es bislang nicht. Der Fall: Familienmitglieder finden eine 75-jährige Frau am 24. September 2024 tot in ihrem Garten bei Schwaikheim (Rems-Murr-Kreis). Die Polizei richtet daraufhin die Sonderkommission „Soko Garten“ ein, denn die Frau soll gewaltsam ums Leben gekommen sein. Ermittler suchen einen jungen Mann im Alter von ungefähr 17 bis 25 Jahren, der ein wichtiger Zeuge sein könnte. Er soll damals in der Nähe Tatorts gewesen sein.

Bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gab es seit 2015 zwei Auslobungen, jeweils in Fällen bewaffneter Raubüberfälle auf Juweliergeschäfte mit hohen Schadenssummen und jeweils mit einer ausgelobten Belohnung von 2.000 Euro. „Ausbezahlt wurde der Betrag in keinem der beiden Fälle“, sagte eine Behördensprecherin.

Bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg erfolgte seit 2015 nur eine Auslobung. „Der Betrag belief sich auf 3.000 Euro. Es kam nicht zur Auszahlung, da kein Täter ermittelt werden konnte“, sagte eine Behördensprecherin.

Belohnungen als letztes Mittel

Nach Schwerverbrechen werden oft Belohnungen für Hinweise zur Ergreifung der Täter ausgesetzt. Meist loben die Staatsanwaltschaften die Gelder aus, manchmal die Polizei oder das Regierungspräsidium und bei politisch motivierten Straftaten das Bundeskriminalamt. Häufig setzen auch Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen hohe Summen für die Ergreifung von Tätern oder für die Wiederbeschaffung geraubter Gegenstände aus.

Die höchsten bislang bekanntgewordenen Belohnungen wurden zur Aufklärung der von der RAF begangenen Terror-Morde ausgelobt. Auf die Ergreifung der Mörder des Bankiers Alfred Herrhausen waren vier Millionen Mark (mehr als zwei Millionen Euro), auf die des Siemens-Forschungschefs Karl-Heinz Beckurts drei Millionen Mark ausgesetzt. Millionensummen wurden auch bei Entführungen und Erpressungen von Firmen genannt.

Für Hinweise auf die Entführer des Hamburger Multi-Millionärs Jan-Philipp Reemtsma betrug die Belohnung eine Million Mark, ebenso im Fall des entführten und ermordeten Frankfurter Geschäftsmannes Jakub Fiszmann. Dem Nahrungsmittelhersteller Thomy war die Ergreifung von Erpressern, die mit der Vergiftung von Produkten gedroht hatten, ebenfalls eine Million Mark wert.

Manchmal geht es auch andersherum

Eine Belohnung kann schließlich auch ohne eine vorherige Auslobung bezahlt werden, wenn eine Privatperson bei der Aufklärung einer Straftat oder der Ergreifung eines Straftäters mitgewirkt hat. So geschehen im Fall des verurteilten NS-Verbrechers Josef Schwammberger. Dessen Ergreifung war dem baden-württembergischen Justizministerium 1987 rund 500.000 Mark (rund 255.000 Euro) wert gewesen: Die Riesen-Summe eingestrichen hatte ein noch heute selbst den Behörden unbekannter Hinweisgeber.