Verfassungsschutz: Ministerium: AfD Brandenburg gesichert rechtsextremistisch

Der Verfassungsschutz Brandenburg ordnet die AfD als rechtsextrem ein. Nun sollen die Gründe öffentlich werden. Bisher lag die Einstufung wegen eines Eilantrags auf Eis, den zog die AfD aber zurück.

Die AfD kann in Brandenburg nach der Einstellung eines Eilantrags der Partei wieder als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden. Das Innenministerium zitierte mehrere Schlussfolgerungen aus dem Vermerk zur Einstufung der Partei, der am 14. August veröffentlicht werden soll. Die AfD Brandenburg vertrete verfassungsfeindliche Positionen, teilte das Ministerium mit. Sie sei in hohem Maße fremdenfeindlich, zum Teil rassistisch, und richte sich vor allem gegen Muslime.

Die AfD Brandenburg wähne sich in einem „geistigen Bürgerkrieg“ und sehne „revolutionäre Zustände“ herbei, um den „Parteienstaat“ abzuschaffen, heißt es in der Mitteilung. Die Partei erkenne das Staatsvolk als Gemeinschaft gleicher Staatsbürger nicht an. Stattdessen grenze sie deutsche Staatsbürger aus, die einen anderen kulturellen oder religiösen Hintergrund hätten. Sie wolle zudem einen freiheitsfeindlichen Staat errichten, der Pluralismus – die Existenz von Vielfalt – aushebele.

AfD will schnelle Veröffentlichung

Der Verfassungsschutz hatte die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, zuvor war sie ein Verdachtsfall. Dagegen ging die AfD mit Eilantrag und Klage vor. Sie forderte Innenminister René Wilke (parteilos) Mitte Juli auf, den Vermerk zur Einstufung öffentlich zu machen, damit die Öffentlichkeit die Gründe für den Schritt erfahren könne.

Der Minister wies die AfD darauf hin, dass sie selbst mit dem juristischen Vorgehen für einen Verschluss gesorgt habe. Er forderte die Partei auf, den Weg für eine Veröffentlichung freizumachen. In der vergangenen Woche zog die AfD ihren Eilantrag zurück. Die Klage im Hauptverfahren bleibt aber bestehen.

Ministerium: Namen müssen geschwärzt werden

Das Innenministerium begründet die Dauer bis zur Veröffentlichung am 14. August mit notwendigen Schwärzungen. Die AfD habe keine Einverständniserklärung aller im Vermerk genannten Personen mit Bezug zur AfD für die Veröffentlichung der Namen abgegeben.

AfD-Landeschef René Springer kritisierte dies: „Dass der Inlandsgeheimdienst zwei Wochen braucht, nur um ein paar Namen zu schwärzen, ist absurd.“ Es handle sich um „Behauptungen, Unterstellungen und aus dem Zusammenhang gerissene Zitate“. Die AfD ist der Ansicht, der Vermerk enthalte Äußerungen, die in großen Teilen eine Mehrheitsmeinung der Gesellschaft widerspiegelten.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die AfD vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai bundesweit vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Bis zu einer Entscheidung hat der Verfassungsschutz die Höherstufung auf Eis gelegt.