Frankfurter Korruptionsskandal: Staatsanwalt wegen Untreue zu hoher Geldstrafe verurteilt

Nur Staats- und Amtsanwälte dürfen Anklagen schreiben, doch ein Vertreter der Frankfurter Anklagebehörde handhabte dies anders. Das kam den Staat teuer zu stehen.

Ein Frankfurter Staatsanwalt ist wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Die Summe ergibt sich aus 300 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro. Das Urteil erging vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt und ist noch nicht rechtskräftig.

Erst spät habe sich der heute 38 Jahre alte Mann geständig gezeigt, sagte die Vorsitzende Richterin. Dem Staat sei durch sein Verhalten ein Schaden von rund 90.000 Euro entstanden.

Anklagen von externen Kräften erstellt

Der heute 38-Jährige hatte Teile von Anklagen in Verfahren wegen ärztlichen Abrechnungsbetrugs von sogenannten Gutachterinnen schreiben lassen, die bei einer Firma beschäftigt waren. Dabei handelte es sich überwiegend um Arzthelferinnen ohne juristische Kenntnisse. 

Die Ermittlungsstelle gegen Korruption, bei der der Staatsanwalt tätig war, wurde seinerzeit von einem mittlerweile rechtskräftig verurteilten Ex-Oberstaatsanwalt geleitet. Dieser war wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt worden. Er hatte über Jahre hinweg Gutachtenaufträge an Firmen vergeben, an denen er heimlich beteiligt war.