Weil er einen anderen Mann im Bahnhof Uelzen in Niedersachsen die Treppe heruntertrat und so tötete, wird ein zur Tatzeit 20-Jähriger dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg vom Februar, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Der Täter ist demnach wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. (Az. 6 StR 286/25)
Das Landgericht stellte fest, dass er im Juli 2024 einem auf einer Treppe im Bahnhof stehenden Mann mit Wucht gegen den Brustkorb getreten hatte. Das Opfer stürzte die Treppe hinunter und wurde schwer am Kopf verletzt. Diesen Verletzungen erlag der Mann noch am Tatort.
Grund für die Tat war dem Urteil zufolge, dass der 20-Jährige das Handy des Opfers haben wollte. Wegen seiner Krankheit sei er nicht in der Lage gewesen, das Unrecht zu erkennen. Der BGH überprüfte das Urteil und fand keine Rechtsfehler, es wurde rechtskräftig.
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