Unterschiedliche Religionen und Riten bergen auch an Schulen Konfliktstoff. Gibt es ein Recht auf einen Gebetsraum an Schulen?
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will es weiterhin den Schulen überlassen, ob sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Gebetsräume zur Verfügung stellen. Eine einheitliche Regelung sei nicht geplant, antwortete Schulministerin Dorothee Feller (CDU) auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion.
Eine vollständige Übersicht, wie viele der rund 5.000 Schulen in NRW über Gebetsräume verfügen, liegt der Landesregierung demnach nicht vor. In einer aktuellen Abfrage hätten dies aber 176 Bildungsstätten quer durch alle Schulformen bejaht, wie die Ministerin mitteilte. Darunter waren 61 Gymnasien und 44 Grundschulen, die damit die Liste anführten.
„Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit“, betonte Feller. Das Grundgesetz garantiere Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die ungestörte Religionsausübung und berechtige Schülerinnen und Schüler grundsätzlich, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein (rituelles) Gebet zu verrichten. „Diese Berechtigung findet ihre Begrenzung in der Wahrung des Schulfriedens und im schulischen Miteinander.“
Der Landesregierung sei nicht bekannt, dass Interessenverbände aktiv an Schulen mit Handreichungen für die Einrichtung oder Nutzung von Gebetsräumen Werbung machten, erwiderte Feller auf eine entsprechende Frage der SPD. Ohnehin dürften grundsätzlich keine schulfremden Druckschriften auf dem Schulgrundstück an Schüler verteilt werden.