Der Staatsgerichtshof Bremen hatte im Dezember grünes Licht für die Idee gegeben. Jetzt landet der Ausbildungsfonds des Landes erneut vor Gericht.
Der umstrittene Ausbildungsfonds in Bremen landet erneut vor Gericht. Die Handelskammer des kleinsten Bundeslandes reichte beim Verwaltungsgericht Klage gegen ihren eigenen Bescheid zur Zahlung der Abgabe ein, wie die Kammer mitteilte. „Wir klagen, weil wir davon überzeugt sind, dass die Ausbildungsabgabe gegen bundesdeutsches Verfassungsrecht verstößt“, sagte Kammer-Präses André Grobien. Es sei daher nur konsequent, dass die Kammer jetzt gegen ihren eigenen Bescheid vorgehe.
Die Handelskammer war bereits im vergangenen Jahr zusammen mit anderen Kammern gegen die Abgabe vor den Staatsgerichtshof gezogen, dort am Ende aber unterlegen. Das Gericht hatte die Abgabe im Dezember mit knapper Mehrheit für mit der Landesverfassung vereinbar erklärt.
Kammer bildet auch selber aus
Anders als damals klagt die Kammer dieses Mal nicht in ihrer Eigenschaft als öffentliche Körperschaft, sondern als selbst betroffener Betrieb. „Wir bilden ja auch selber aus“, so eine Sprecherin. Daher habe auch die Kammer eine Aufforderung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration erhalten, Zahlungen in den Fonds zu leisten. Und gegen diese gehe sie nun juristisch vor.
Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom Dezember waren den damals klagenden Kammern eigentlich die Hände gebunden: Sie konnten Angaben zufolge als öffentliche Körperschaften nicht gegen das Urteil vorgehen. Allerdings, so sagte ein Gerichtssprecher damals: Nur die Unternehmen selbst könnten sich juristisch gegen die Abgabe wehren – und im Zweifel bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen. Ein Weg, den die Handelskammer mit Verweis auf ihre eigenen Azubis jetzt selbst beschreitet.
Kammer: Ausbildungsfonds belastet Unternehmen
„Die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven hat sich von Anfang an klar gegen den Ausbildungsfonds positioniert, der mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist und aus unserer Sicht weder den Unternehmen noch den Auszubildenden einen Mehrwert bietet“, kritisierte Kammer-Präses Grobien. Zahlreiche Betriebe hätten bereits signalisiert, dass sie ebenfalls gegen ihre Bescheide klagen wollten.
Die Bremische Bürgerschaft hatte das Gesetz im März 2023 beschlossen, um dem angespannten Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken. Alle größeren Unternehmen im Land Bremen müssen eine Abgabe zahlen. Künftig sollen pro Jahr rund 39 Millionen Euro zusammenkommen.
Aus dem Fonds sollen Ausbildungsbetriebe einen Ausgleich für die Ausbildungskosten erhalten – bis zu 2.250 Euro pro Auszubildender und Jahr. Außerdem werden mit dem Geld unter anderem Weiterbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Sprachkurse finanziert.