Justiz: Richterwahl: Union und SPD gegen Bundestags-Sondersitzung

Wann gibt es einen neuen Anlauf zur Wahl von Verfassungsrichtern? Jedenfalls nicht sofort erklären die Koalitionsfraktionen.

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD halten eine Sondersitzung des Bundestags zur Wahl neuer Verfassungsrichter für unnötig. Man sehe „aktuell keine Dringlichkeit“ dafür, schreiben die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD, Steffen Bilger (CDU) und Dirk Wiese (SPD) in einem Schreiben an die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

Union und SPD wollen sich Zeit nehmen

Die Grünen hatten noch für die laufende Woche einen erneuten Wahl-Anlauf im Bundestag gefordert. Dafür hätten die Abgeordneten sich in der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenfinden müssen. Auch die Linke hatte den Vorstoß abgelehnt.

Bilger und Wiese betonten in ihrem Schreiben, „dass uns das Ziel einer zeitnahen Neubesetzung der drei Richterstellen eint“. Das Bundesverfassungsgericht sei aber voll arbeitsfähig. „Die Vorkommnisse der vergangenen Tage belegen, dass die Mehrheitserfordernisse für die Wahl von Verfassungsrichtern herausfordernd sind. Wir wollen uns jetzt als Koalition die erforderliche Zeit nehmen, einen neuerlichen Anlauf für die Wahlen im Plenum sorgfältig vorzubereiten und dann mit Ihnen erneut ins Gespräch kommen.“

Die Wahl dreier neuer Verfassungsrichter war am Freitag in letzter Minute abgesagt worden, weil es Widerstand in der Union gegen eine von der SPD nominierte Juristin gab.