Erstes Urteil nach dem Rauswurf von Ex-Chefin Patricia Schlesinger. Der Sender RBB muss ihr für einen Monat eine hohe Rente zahlen – bekommt von ihr aber auch Geld zurück.
Im Rechtsstreit mit ihrem früheren ARD-Sender RBB hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin sprach ihr mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei knapp 18.400 Euro. In der aktuellen Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat.
Jedoch soll die Ex-RBB-Chefin aber Ausgaben für Reisen und Dienstwagen in Höhe von rund 24.000 Euro zurückzahlen.
Keine endgültige Entscheidung für oder gegen Ex-RBB-Chefin
Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an. Ob sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, war unklar. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.
Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich. Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.