Sieben Angeklagte: Prozess um Kindesentführung gegen Christina Block begonnen

An Silvester sollen zwei Kinder der Unternehmerin Christina Block in Dänemark entführt und nach Deutschland gebracht worden sein. Nun hat der Prozess dazu begonnen. Angeklagt ist auch die Mutter.

Vor dem Hamburger Landgericht hat am Morgen der Prozess um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block begonnen. Die 52-Jährige ist ebenso wie ihr Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, angeklagt. Ihm wird Beihilfe vorgeworfen. Block und Delling hatten die Vorwürfe der Anklage vor Prozessbeginn bestritten. Auch vier weitere Männer und eine Frau sind angeklagt.

Die Tat lief aus Sicht der Staatsanwaltschaft so ab: Nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit lauerten in der Silvesternacht 2023/24 mehrere Männer zwei der vier Kinder von Christina Block und dem Vater Stephan Hensel in Süddänemark auf. Die Täter sollen Hensel zusammengeschlagen, die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in ein Auto gezerrt und nach Deutschland gebracht haben. Laut Anklage hatte Christina Block den Auftrag dafür erteilt.

Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. 

Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block, kämpft seit Jahren um die beiden Kinder. Sie leben seit 2021 bei ihrem Vater in Dänemark. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft behielt er sie nach einem Besuch gemäß seinem Umgangsrecht widerrechtlich bei sich. 

Für die schwere Entziehung Minderjähriger und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis. Das Gericht hat 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt. In einem Verfahren mit sieben Angeklagten, vielen Prozessbeteiligten und einem komplizierten Sachverhalt sind Verzögerungen allerdings nicht ungewöhnlich.