Öffentlicher Dienst: AfD-Mitglieder als Beamte? Niedersachsen prüft Verschärfung

Rheinland-Pfalz schließt AfD-Mitglieder vom öffentlichen Dienst aus – und Niedersachsen erwägt, nachzuziehen. Schon im Einstellungsverfahren könnten neue Maßnahmen greifen.

Niedersachsen prüft auch mit Blick auf die AfD neue Wege, um den öffentlichen Dienst vor Verfassungsfeinden zu schützen. Konkret erwägt das Land, schon im Einstellungsverfahren einen Fragebogen zu Mitgliedschaften und Unterstützungen für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen einzuführen, ebenso wie eine schriftliche Belehrung zur Verfassungstreue, wie das Innenministerium mitteilte.

„Gegnerinnen und Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren“, sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). „Im Umgang mit Beamtinnen und Beamten, die Mitglieder der AfD sind, werden wir daher auch in Zukunft einzelfallbezogen sehr konsequent disziplinarrechtliche Schritte einleiten, wenn sich Zweifel an ihrer Verfassungstreuepflicht ergeben.“ Zudem prüfe das Land eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen.

„Grundsätzlich sollten wir hier meiner Ansicht nach jedoch zu einem bundesweit einheitlichen Umgang gelangen“, forderte die SPD-Politikerin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) solle daher schnell eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen. Die Innenminister der Länder hatten vergangenen Monat in Bremerhaven die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD gefordert.

Rheinland-Pfalz lehnt AfD-Mitglieder im Staatsdienst ab

Das Innenministerium in Hannover verweist zudem darauf, dass die gerichtliche Entscheidung zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abzuwarten sei. In Niedersachsen führt der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsobjekt auf.

Rheinland-Pfalz hatte gestern angekündigt, AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren. In dem Land wird die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Unterteilung in Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistische Bestrebung gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.