Wer nicht Schweizer ist, dort lebt, arbeitet oder Urlaub macht, darf das Freibad in der Gemeinde Pruntrut nur noch von außen angucken. Das steckt hinter der Maßnahme.
Die Schweizer Gemeinde Pruntrut (Porrentruy) schränkt den Zugang zu ihrem Freibad ein – und verwehrt damit vielen Ausländern den Sprung ins kühle Nass. Vom 4. Juli bis zum 31. August dürfen nur noch Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft, mit einer Niederlassungsbewilligung oder einer Schweizer Arbeitsbewilligung das Schwimmbad benutzen. Das teilte die Verwaltung der 7000-Einwohner-Gemeinde im Kanton Jura in dieser Woche mit. Auch Touristen mit einer Hotel- oder Campingplatzbuchung seien von dem Verbot ausgenommen.
Schweizer Gemeinde Pruntrut will Freibad sicherer machen
Grundlage für die Maßnahme sei ein Beschluss des Gemeinderats und des kommunalen Zweckverbandes im Bezirk Pruntrut, der das Freiband betreibt. „Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der starken Hitze und der extremen Frequentierung des Ortes in den letzten Tagen zu sehen“, heißt es in einer Erklärung. „Die Einschränkungen dienen einzig und allein dem Ziel, die Sicherheit der Nutzer des Freibads von in und um das Becken herum zu gewährleisten und ein ruhiges, respektvolles und sicheres Klima zu bewahren.“
Die Maßnahme richte sich vor allem gegen jüngere Menschen aus den benachbarten französischen Départements Territoire de Belfort und Doubs. Sie stammten aus „schwierigen Quartieren“ in der Grenzregion. In diesem Sommer seien bereits mehr als 20 Personen wegen Fehlverhaltens aus dem Schwimmbad geworfen und mit einem Hausverbot belegt worden.
„Von allen Personen mit Zutrittsverbot stammen zwar nicht alle aus dem benachbarten Frankreich, doch die wenigen aus der Schweiz sind eine klare Minderheit“, zitiert das Schweizer Portal „Watson“ den Gemeindepräsidenten. „Es geht um Belästigungen gegenüber jungen Frauen, unangemessene Ausdrucksweise, Baden in Unterwäsche, und auch gewalttätiges Verhalten nach Ermahnungen.“ Auch die Aufstellung eines Sicherheitsdienstes habe die Lage nicht verbessert.
Gemeinderat und Zweckverband versprechen, die „außerordentliche und befristete Maßnahme“ „genau zu beobachten“. Gegebenenfalls könne sie auch vorzeitig wieder außer Kraft gesetzt werden.
Quellen: Gemeinde Pruntrut, „Watson“