Einer Bäckerei in Köln wurde das Gas abgedreht. Anschließend wurde mit Propangas weitergebacken, was zu einer verheerenden Explosion führte. Die war nun Gegenstand eines kuriosen Prozesses.
Erst wurde das Gas abgedreht, dann auf eigene Faust Propangas eingeleitet – und am Ende flog alles in die Luft: Eine heftige Explosion in einer Bäckerei hat das Kölner Amtsgericht beschäftigt. Am Ende sprach das Gericht den Angeklagten am Mittwoch allerdings frei – in einem zeitweise turbulenten Prozess ließ sich nicht zweifelsfrei klären, ob für die Detonation nicht doch der Bruder des Mannes verantwortlich war.
Die Explosion hatte sich im April 2024 im Kölner Stadtteil Mülheim ereignet. Laut Anklage hatte ein Energieversorger der Bäckerei zuvor wegen Zahlungsrückständen den Gasanschluss gesperrt. Daraufhin sei Propangas in die Leitung eingeleitet worden – offenbar, um den Ofen weiterbetreiben zu können. Aufgrund eines Überdrucks kam es zur Explosion, bei der ein Bewohner des Geschäfts- und Wohnhauses von einer Zimmerwand verschüttet und schwer verletzt wurde. Zudem stürzten Decken ein und der Dachstuhl wurde teilweise zerstört. Bis heute soll das Haus unbewohnbar sein.
Bäckerei-Betreiber angeklagt
Angeklagt war der 31 Jahre alte Betreiber der Bäckerei. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässiges Herbeiführen einer Explosion vor. Er habe Propangas aus einer Druckflasche mit sieben Bar in die hauseigene, nur für 0,2 Bar ausgelegte, Erdgasleitung geleitet, um seinen Backofen weiter betreiben zu können, obwohl ihm der Hauseigentümer das ausdrücklich untersagt habe. Über seine Verteidiger räumte er die Vorwürfe zunächst auch so ein.
Zweifel an der Täterschaft des 31-Jährigen kamen dann während der Aussage des Hauseigentümers auf. Der bestätigte im Zeugenstand zwar, dass es ein Gespräch bezüglich der Nutzung von Propangas für den Backofen gegeben habe. Der Zeuge betonte aber, dass nicht mit dem Angeklagten, sondern mit dessen Bruder, den er „Chef“ nannte, gesprochen habe – wie eigentlich immer, wenn es um Fragen des Mietverhältnisses gegangen sei. „Mit dem Angeklagten habe ich noch nie ein Wort gesprochen“, sagte der Hauseigentümer.
31-Jähriger zieht Aussage zurück
Nach der Aussage hatten die Verteidiger erhebliche Zweifel am Geständnis ihres Mandanten. Nach kurzer Beratung zog der 31-Jährige dann seine Aussage zurück: „Mein Geständnis war falsch. Ich habe meinen Anwälten nicht die Wahrheit gesagt.“ Zum Motiv für das falsche Geständnis machte er keine Angaben. Ob nun erneut Ermittlungen gegen den Bruder des 31-Jährigen eingeleitet werden, blieb zunächst unklar. Auch gegen ihn war schon zeitweise in dem Fall ermittelt worden.