Die Mütterrente soll künftig für alle Mütter einheitlich geregelt sein, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Doch bis das Geld bei den Betroffenen angkommt, dauert es noch.
Die verabredete ausgeweitete Mütterrente soll erst ab 2028 ausgezahlt werden. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Rentenversicherung benötige nach eigener Aussage für die technische Umsetzung zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes. „Damit ist eine Auszahlung der Leistung erst ab 2028 möglich.“
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Mütterrente für alle Mütter einheitlich zu regeln. Sie soll mit drei Rentenpunkten für alle gelten, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Das Geld dafür soll aus der Steuerkasse kommen. Bisher werden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weniger stark auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Die „Welt“ und „Business Insider“ hatten bereits unter Berufung auf die Eckwerte der Finanzplanung berichtet, dass die Auszahlung erst 2028 starten soll. Darin sieht die schwarz-rote Regierung erstmals für das Jahr 2028 Mehrausgaben für die Mütterrente in Höhe von fünf Milliarden Euro vor. Der gleiche Betrag ist für 2029 eingetragen. Ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigte den Medien diese Planung.
„Die Umsetzung der Mütterrente III ist Teil des am 28. Mai 2025 beschlossenen Sofortprogramms der Bundesregierung und soll zügig auf den Weg gebracht werden“, sagte die Sprecherin von Arbeitministerin Bärbel Bas (SPD). Bereits die Rentenversicherung hatte Erwartungen gedämpft, dass die verabredete Ausweitung der Mütterrente schnell verwirklicht werden könne: Um herauszufinden, wer mehr Rente bekommt, müsste die Datenbank mit allen etwa 26 Millionen Renten durchforstet werden.