Nach Anschlag: Magdeburg startet Ideenaufruf zum Anschlagsgedenken

Magdeburg plant einen dauerhaften Gedenkort für die Opfer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt. Wie er aussehen wird, soll nun in einem künstlerischen Ideenwettbewerb entschieden werden.

In Erinnerung an die Opfer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt soll ein dauerhafter Gedenkort in einem offenen künstlerischen Ideenwettbewerb entwickelt werden. Das hat der Stadtrat der Landeshauptstadt mit breiter Mehrheit beschlossen. Die Umsetzung soll bis spätestens Ende September 2026 abgeschlossen sein. Dabei sollen nach dem Wettbewerb die eingereichten Entwürfe sowie Vorschläge der Stadtverwaltung in einem Bürgerbeteiligungsprozess einbezogen werden. Bis zur Fertigstellung bleibt die Johanniskirche provisorischer Ort des Gedenkens. 

Zeichen für Trauer und Erinnerung

Bereits vor dem ersten Jahrestag der Tat – dem 20. Dezember – sollen unabhängig von der geplanten Dauerlösung zwei Gedenkorte entstehen. So soll ein Stein an der Harzstraße/Ecke Ernst-Reuter-Allee allen Betroffenen sowie den vielen Helfenden gewidmet sein. Zudem sollen für die Todesopfer individuell gestaltete, in den Boden eingelassene Gedenksteine errichtet werden.

Der Stadtrat folgte mit dem Beschluss im Kern einem Vorschlag der Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos), der durch Änderungsanträge mehrerer Fraktionen ergänzt wurde. Vorgesehen ist unter anderem, bereits eingereichte künstlerische Entwürfe in das Verfahren einzubeziehen. Die Stadt will für die Bürgerbeteiligung das städtische Bürgerbeteiligungsportal nutzen.

Weihnachtsmarkt unter neuen Vorzeichen

Neben dem Gedenken hat der Stadtrat auch Regelungen für den künftigen Ablauf des Weihnachtsmarkts getroffen. So darf dieser künftig – anders als zuvor – bereits vor dem Totensonntag eröffnet werden. Zugleich soll der Markt aus Respekt gegenüber den Betroffenen und im Gedenken an die Ereignisse dieses Jahr am 20. Dezember geschlossen bleiben. 

Zudem beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, zu prüfen, ob und wie betroffene Standbetreiberinnen und -betreiber für Umsatzverluste nach dem Anschlag entschädigt werden können.

Am 20. Dezember 2024 war ein Attentäter mit einem Fahrzeug in den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen kamen ums Leben, Dutzende wurden verletzt. Die Tat hatte die Stadt tief erschüttert.