Ein angeblicher Heilpraktiker wird im Juni 2024 wegen Mordes an seiner Ehefrau vom Landgericht Flensburg verurteilt. Ein knappes Jahr später ist das Urteil rechtskräftig.
Das Urteil des Landgerichts Flensburg wegen Mordes gegen einen vorgeblichen Heilpraktiker ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig verwarf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 20. Mai, wie der BGH mitteilte. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten ergab demnach keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil.
Der Mann war am 12. Juni 2024 wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht Flensburg die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.
Gericht: Mann hatte aus Habgier heimtückisch getötet
Er habe seine schwer kranke, vermögende Ehefrau aus Habgier getötet, auch das Mordmerkmal der Heimtücke liege vor, sagte der Vorsitzende Richter der Ersten Großen Strafkammer damals. Der zur Tatzeit 53 Jahre alte Deutsche hatte nach Ansicht des Gerichts Sorge, dass sein langjähriges Doppelleben – er hatte zahlreiche sexuelle Kontakte außerhalb der Ehe und keine Zulassung als Heilpraktiker – aufflog und seine Frau sich trennen würde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er ihr Mitte August 2022 in einem kleinen Ort im Kreis Schleswig-Flensburg zunächst eine Überdosis aus verschiedenen Medikamenten verabreicht hatte. Als sie anders als von ihm erwartet nicht sofort verstorben sei, habe er mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern zweimal in den Bauch der geschwächten Frau eingestochen. Gestorben ist sie den Angaben zufolge aber letztlich an einer Tablettenintoxikation.