Vor anderthalb Jahren wurde ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er eine Frau mit einem Schal erdrosselte. Laut Gericht traf ihn aber keine besonders schwere Schuld. Der BGH hat Einwände.
Das Landgericht Trier muss sich noch einmal mit dem Mord an einer Frau mittels eines Wollschals beschäftigen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Mord-Urteil des Landgerichts in Bezug auf die darin verneinte besondere Schwere der Schuld aufgehoben. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts hervor. Eine andere Kammer muss dazu nun in Trier erneut verhandeln und entscheiden.
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2023 zu lebenslanger Haft verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass er im März 2012 seine ehemalige Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung von hinten mit einem Wollschal erdrosselt hatte. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht aber nicht fest. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein – die in Erfolg hatte. Das Landgericht muss die Schuldschwere nun erneut prüfen.
Karlsruhe