Außengastronomie: Weniger Bürokratie für mehr Leben in Innenstädten

Wenn es die kommenden Tage wieder trockener und wärmer wird, dürften Cafés und Biergärten voll werden. Für lebendige Innenstädte sind Kommunen bemüht, die Branche zu unterstützen.

Eine belebte Innenstadt – dazu gehört neben der richtigen Mischung an Geschäften auch Gastronomie. Dieser kommt beispielsweise die Stadt Mainz nun mit dauerhaft erleichterten Regelungen für Außengastronomie entgegen. Kein Einzelfall in Rheinland-Pfalz, auch andernorts tut sich etwas. 

Bei der Vorstellung des Konzepts der Landeshauptstadt sagte Wirtschafts- und Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) kürzlich: „Unsere gastronomischen Betriebe und ihre Außenflächen sind unfassbar wichtig für die Attraktivität und die Belebung unserer Innenstadt.“ Die neuen Regelungen seien auch ein wichtiger Schritt Richtung Bürokratieabbau, das stärke den Standort.

Genehmigungen sollen in Mainz länger gelten

In Mainz wird es wie schon während der Corona-Pandemie, nun aber dauerhaft so sein, dass eine baurechtliche Genehmigung für Außengastronomieflächen nur dann gebraucht wird, wenn diese mehr als 50 Quadratmeter groß sind – oder wenn Podeste oder Überdachungen aufgebaut werden. Die Schwelle lag davor bei 20 Quadratmetern. 

Außerdem sollen bei Flächen von mehr als 50 Quadratmetern die Baugenehmigungen nicht mehr nur für ein, sondern für drei Jahre gelten, eine Verlängerung soll unkompliziert möglich sein.

Dehoga: Plätze unter freiem Himmel begehrt

Dass Erleichterungen für den Betrieb von Außengastronomie wichtig sind, unterstreicht der Branchenverband Dehoga in Rheinland-Pfalz. Der sieht einen klaren Trend zum Essen und Trinken im Freien, wie Präsident Gereon Haumann jüngst der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Seit der Pandemie suchen die Leuten Flächen mit viel Raum.“ Enge werde lieber vermieden, viele Menschen bevorzugten einen Platz unter freiem Himmel. 

Die Stadt Kaiserslautern hat der Verwaltung zufolge unabhängig von der Corona-Pandemie bereits Erleichterungen beziehungsweise eine Verkürzung der Nachtzeit eingeführt. „So darf die Außengastronomie unter der Woche bis 23.00 Uhr geöffnet sein und am Wochenende und an Tagen vor Feiertagen bis 24.00 Uhr“, teilt eine Sprecherin mit. Eine Regelung über diese Lockerungen hinaus soll nicht erfolgen. Größere Beschwerden, etwa über Lärm oder Müll, gebe es nicht.

Trier hatte kürzlich ebenfalls die Betriebszeiten für die Außengastronomie verlängert. Zuvor war auf Terrassen um 22 Uhr Schluss. Jetzt dürfen sie unter der Woche bis 24 Uhr und am Wochenende bis 1 Uhr geöffnet bleiben. Die jeweils letzte Stunde gehe aber nur mit verringerter Geräuschkulisse, teilte die Stadt mit. Abgeschafft worden sei das bisher nötige Antragsverfahren. Die Neuerung gelte zunächst mal testweise für ein Jahr.

Überarbeitete Sondernutzungssatzung in Trier

Die Ausnahmen der Corona-Zeit wurden in Trier im Wesentlichen zurückgenommen. Aber: Die Sondernutzungssatzung wurde 2024 überarbeitet – nach umfangreichen Beteiligungsverfahren. Viele der Anregungen stehen nun in der neuen Satzung: Geschäfte können etwa Sitzgelegenheiten vor die Tür stellen, Stehtische werden unter bestimmten Bedingungen erlaubt wie auch die Beheizung im Winter auf Außenterrassen, sagte ein Sprecher.

In Trier brauche es keine Baugenehmigung, unabhängig von der Größe. Diese sei nur dann nötig, wenn tatsächlich bauliche Maßnahmen erfolgten, also zum Beispiel Markisen angebracht würden, die fest mit dem Boden verbunden seien. Eingeholt werden müsse nur die Sondernutzungserlaubnis.

In Ludwigshafen ist für eine Außenbestuhlung in der Gastronomie ebenfalls keine Baugenehmigung erforderlich. „Es werden lediglich Sondernutzungsgebühren erhoben“, sagte ein Sprecher der zweitgrößten Stadt im Land. Während der Fußball-Europameisterschaft 2024 habe die Stadtverwaltung die Sperrzeit verkürzt, sodass – unter bestimmten Auflagen – eine Außenbestuhlung bis 23.00 Uhr möglich war.

Gebühren variieren von Lage zu Lage

„In dieser Zeit hat sich das Konzept hinsichtlich Lärmbelastung und so weiter bewährt, sodass nun die Außenbestuhlung auf Antrag generell bis 23.00 Uhr gestattet wird.“ Weitergehende Lockerungen seien nicht geplant.

Anders in Koblenz: In der Rhein-Mosel-Stadt gibt es einem Sprecher keine Überlegungen, etwas bei der Außengastronomie zu verändern. Außenbestuhlung dürfe den Verkehr nicht behindern und müsse genug Platz für Rettungsdienste und Feuerwehr lassen. „Dann benötigt man noch eine Sondernutzungserlaubnis, um Stühle und Tische auf öffentlichen Grund zu stellen“, erklärte der Sprecher. Pro Quadratmeter würden monatliche Gebühren erhoben, die von 2,65 bis 6,10 Euro reichten. „Teuer ist es in der Altstadt, in der Peripherie gilt der niedrigste Satz.“