Smartphone aus und ab in den Ranzen – private digitale Endgeräte haben im Unterricht der Klassen eins bis sechs bald nichts mehr zu suchen. Doch es gibt Ausnahmen.
Handys und Co. werden aus dem Unterricht an Grundschulen in Brandenburg verbannt. Private digitale Endgeräte müssten vom kommenden Schuljahr an „während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden“, teilte das Bildungsministerium mit. Die neue Regelung gelte für die Jahrgangsstufen eins bis sechs an Grund- und Förderschulen.
„Wir schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für unsere Schulleitungen und Lehrkräfte im Umgang mit privaten digitalen Endgeräten im Unterricht. Zu ihren wichtigen Aufgaben gehört, Kinder maßvoll an die digitale Welt heranzuführen, die sie umgibt, und ihnen Medienkompetenzen zu vermitteln“, sagte Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) der Mitteilung zufolge. Man wolle die Schüler zu einem bewussten und kritischen Umgang mit Handys und anderen Geräten befähigen.
In Ausnahmen dürfen Lehrkräfte die Nutzung privater Handys noch erlauben. Dies gilt den Angaben zufolge etwa, wenn sie dies für den Unterricht erforderlich halten oder es medizinische Gründe wie die Nutzung einer Diabetes-App gibt. Mit der neuen Regelung setzt die Koalition aus SPD und BSW ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag um.