In der Region um den Landkreis Helmstedt gab es zuletzt vermehrt Risse von Weidetieren. Als Reaktion darauf trafen die Behörden nun eine Entscheidung gegen einen bestimmten Wolf.
Ein darf in einem festgelegten Gebiet im Kreis Helmstedt getötet werden. Bis Ende des Jahres kann das Tier mit der Kennung GW3559 innerhalb der Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke getötet werden, wie der Landkreis bekanntgab. Die Tötung sei aber nur unter strengen Bedingungen erlaubt.
WolfDie Entnahme – wie die Tötung im Verwaltungsdeutsch bezeichnet wird – darf demnach nur im Abstand von fünf Kilometern um ein Rissereignis und nur innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines genetischen Nachweises vollzogen werden. Bei Einhaltung weiterer Vorgaben dürfen nur autorisierte Berechtigte das Tier töten, die vorher einen speziellen Auftrag erhalten haben.