Aus Beamtenverhältnis entfernt: Rassistische Chats – Freistellung von Feuerwehrmann rechtens

Er soll unter anderem das Nazi-Regime glorifiziert haben. Seine Freistellung im vorigen Jahr bewertet ein Gericht nun als rechtens. Der Mann hat noch eine Möglichkeit, um gegen das Urteil vorzugehen.

Die Freistellung eines Feuerwehrmanns wegen rassistischer Chatnachrichten ist rechtmäßig gewesen. Das urteilte das Bremer Oberverwaltungsgericht. Der ehemalige Hauptbrandmeister hatte dort Berufung gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch das Bremer Verwaltungsgericht eingelegt. Wegen ähnlicher Vorwürfe laufen noch Verfahren gegen weitere Feuerwehrleute.

Konkret soll er etwa in Handynachrichten Hakenkreuzbilder und Nachrichten mit Bezug zur Person Adolf Hitler versandt haben. Damit habe er zur „Bagatellisierung und Glorifizierung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes beigetragen“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. In den Einzel- und Gruppennachrichten soll er sich auch über Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich gemacht haben.

Gericht: „Schweres Dienstvergehen“

Das entspreche nach Überzeugung des Gerichts auch den inneren Einstellungen des Ex-Beamten. Das Oberverwaltungsgericht erkannte darin ein schweres Dienstvergehen des Mannes. Er habe seine Dienstpflicht zur Verfassungstreue verletzt. Ähnlich hatte auch das Verwaltungsgericht nach einer Klage der Stadt Bremen im November geurteilt.

Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden – allerdings ist noch eine Beschwerde gegen die Entscheidung zur Revision möglich.