Landtag: Gespräche über Zulage für Parlamentarische Geschäftsführer

Abgeordnete werden von den Bürgern bezahlt. Wie viel Steuergeld sollen Parlamentarische Geschäftsführer in Hessens Landtag bekommen? Über ihre Zulage stimmen sich die Fraktionen ab. Eine fehlt dabei.

Wie hoch soll die Zulage der Parlamentarischen Geschäftsführer im hessischen Landtag sein? Da dies im Gegensatz zu anderen Zuschlägen im Abgeordnetengesetz nicht festgelegt ist, wollen sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP auf eine gesetzliche Regelung einigen. Dies sei eine „langjährige Forderung des Rechnungshofs nach mehr Transparenz“, teilte die FDP-Fraktion mit. Zuvor hatten der „Spiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.

Die Parlamentspräsidentin sowie die Fraktionschefs im hessischen Landtag bekommen eine Zulage von 50 Prozent ihrer Grundentschädigung. Weil es bei der FDP zwei Fraktionsvorsitzende gibt, müssen sie sich diese teilen. Bei den Vizepräsidenten sind es 25 Prozent extra. Die monatliche Grunddiät im Wiesbadener Landtag liegt bei 9.355 Euro brutto. 

Zulagen der Parlamentarischen Geschäftsführer teils unbekannt

Laut dem „Spiegel“ ist im Gespräch, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer künftig bis zu 50 Prozent davon als Zulage erhalten. Die genaue Höhe soll sich nach der jeweiligen Fraktionsgröße richten. Bislang bekommen alle oder ein Teil der Geschäftsführer Zulagen aus der Fraktionskasse – ohne dass dies insgesamt veröffentlicht ist. Sie tragen unter anderem die Personalverantwortung für die Mitarbeiter ihrer Fraktion. 

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Miriam Dahlke, legt diese monatliche Zahlung auf ihrer Website offen: „Von meiner Fraktion erhalte ich außerdem ein Geschäftsführerinnengehalt in Höhe von knapp einem Drittel der Grundentschädigung.“

Die größte Oppositionsfraktion AfD teilte mit Blick auf die internen Abstimmungen der anderen vier Fraktionen mit, sie habe „keine Kenntnis von solchen Gesprächen“ und sei „auch nicht einbezogen“ worden.