Turbulenzen unter Juristen: Wirecard-Skandal: Musterkläger-Anwalt legt Mandat nieder

Das Wirecard-Musterverfahren soll klären, ob Aktionäre des 2020 untergegangenen Skandalkonzerns Anspruch auf Schadenersatz haben. In dem Verfahren gibt es seit Beginn Turbulenzen.

Im Wirecard-Musterverfahren um die Schadenersatzansprüche Zehntausender Aktionäre geht es weiter turbulent zu: Musterkläger-Anwalt Peter Mattil hat sein Mandat niedergelegt, wie der Jurist mitteilte. Grund sind offensichtliche Meinungsverschiedenheiten mit einem zweiten Musterkläger-Anwalt. Die Strategien der beiden Kanzleien seien „nicht kompatibel“, schrieb Mattil in seiner kurzen Mitteilung.

Das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht soll grundsätzlich klären, ob die Wirecard-Aktionäre haben. Hauptsächliche Zielscheibe der Klagen ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen des 2020 kollabierten Dax-Konzerns testierte. Beim früheren Wirecard-Chef Markus Braun und anderen ehemaligen Managern des insolventen Zahlungsdienstleisters ist nach allgemeiner Einschätzung nicht mehr viel Geld zu holen. 

Schadenersatzansprüche