Justiz: In Hessen insgesamt 184 Klagen zu Corona-Impfschäden

Mutmaßliche Corona-Folgen sind an vielen Gerichten Thema. Sozialgerichte beschäftigen sich außerdem etwa mit Fragen zum Bürger- und Elterngeld. Im Bundesland gibt es auch eine gute Nachricht.

An hessischen Sozialgerichten sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in erster Instanz insgesamt 184 Klagen auf Entschädigung von Impfschäden eingegangen. Bislang sei eine Klage vor einem hessischen Sozialgericht erfolgreich gewesen, sagte die Sprecherin des Landessozialgerichts, Jutta Mauer, bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Sozialgerichtsbarkeit in Darmstadt. 

Da Berufung eingelegt worden sei, sei der Fall nun beim Landessozialgericht anhängig – ebenso wie eine Klage, die in erster Instanz nicht erfolgreich war. 13 der 184 Klagen seien zurückgenommen worden, 6 andere rechtskräftig abgewiesen worden. 

Die Klagen richten sich nicht etwa gegen Impfstoffhersteller, sondern gegen den Staat wegen Impfempfehlungen. Wer einen Impfschaden vermutet, kann einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Gibt es über deren Entscheidung Uneinigkeit, landet der Fall unter Umständen vor Gericht. 

Historisch wenige anhängige Verfahren

Zur Jahresbilanz der hessischen Sozialgerichtsbarkeit:

Gerichte: In Hessen gibt es sieben Sozialgerichte – sie befinden sich in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Kassel, Gießen, Wiesbaden und Marburg – sowie das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Sie beschäftigen sich unter anderem mit der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, dem Bürgergeld und Leistungen für Asylbewerber.Verfahren: 2024 haben die hessischen Sozialgerichte 18.422 Verfahren erledigt (2023: 19.130) – das waren deutlich mehr als die 17.067 neu eingegangen Klage- und Eilverfahren (2023: 17.198). Die Zahl der anhängigen Verfahren sank damit von 27.120 (Ende 2023) um rund 5 Prozent auf 25.769 (Ende 2024). Laut Landessozialgericht ist dies der niedrigste Bestand seit 20 Jahren. Verfahren am Landessozialgericht: Beim Landessozialgericht gingen im vergangenen Jahr 1.884 neue Verfahren ein (2023: 1.729), 1.938 wurden erledigt. Ende 2024 waren noch 2.095 Verfahren anhängig (Ende 2023: 2.151) – Landessozialgericht-Präsident Wilhelm Wolf hob auch dies als „sehr erfreuliche Entwicklung“ hervor.