Parteien kommen in Thüringen nur in den Landtag, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Dagegen hat eine kleine Partei geklagt – und verloren.
Der Thüringer Landtag muss nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in Weimar die Fünf-Prozent-Sperrklausel für Landtagswahlen nicht senken oder abschaffen. Eine Überprüfung der Klausel hatte die (ÖDP) verlangt. Damit gilt weiterhin, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten müssen, um ins Thüringer Parlament einzuziehen. So ist es auch in der Landesverfassung verankert und in allen Bundesländern üblich.
Ökologisch-Demokratische ParteiRichter pochen auf Verfassung