Frankreich unternimmt einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung von Sterbehilfe. Die Nationalversammlung debattiert seit Montag über zwei Gesetzentwürfe zum Recht auf Hilfe zum Suizid und zur schmerzlindernden Begleitung von Sterbenden. Präsident Emmanuel Macron hatte eine Ausweitung der geltenden Regeln bereits 2024 auf den Weg gebracht. Das Vorhaben war aber durch Neuwahlen verzögert worden.
Nach den Wahlen entschied sich dann die Regierung unter Premierminister François Bayrou für die Aufteilung des Gesetzes, da die Neuregelung der Sterbehilfe auch im Regierungslager stark umstritten ist. Die Verbesserung der Palliativmedizin hingegen ist weitgehend konsensfähig.
Nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe kann ein volljähriger, französischer Patient, der an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet und bei Bewusstsein ist, künftig um „Hilfe zum Sterben“. Ein Arzt entscheidet über die Verschreibung eines zum Tod führenden Mittels nach Beratung mit anderen. Der Patient kann das Mittel selbst einnehmen oder sich von einem Pfleger oder Arzt helfen lassen.
Eine entscheidende Voraussetzung ist nach dem Gesetzesvorschlag die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen: Demenzkranke Patienten oder Menschen im Koma sollen keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Manche Abgeordnete fordern, den Wunsch nach Sterbehilfe in einem solchen Fall in einer Patientenverfügung festhalten zu können.
Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass ältere Menschen sich psychologisch unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihren Mitmenschen nicht weiter zur Last zu fallen. „Mit einem solchen Gesetz würde es einfacher, den Tod zu verlangen als geheilt zu werden“, kritisierte Innenminister Bruno Retailleau, der vor einer „Legalisierung der Euthanasie“ warnte.
Di entscheidende Abstimmung in der Nationalversammlung ist für den 27. Mai geplant, anschließend geht das Gesetz in den Senat. Falls es verabschiedet wird, dürfte es die bedeutendste gesellschaftliche Reform der zweiten Amtszeit Macrons werden.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach überarbeitet. Seit 2016 dürfen Ärzte unheilbar Kranken im Endstadium stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, welche das Sterben beschleunigen können.
In Frankreich sterben nach Angaben des Verbands für Palliativpflege täglich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie dies bräuchten.