Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen muss einem Gerichtsurteil zufolge ihren Pit-Bull-Mischling abgeben. Die Stadt Solingen durfte der Klägerin die Haltung des gelisteten Hunds untersagen, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitteilte. Bei dem Hund handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Rassebeurteilung durfte dabei auf Standards privater Zuchtverbände gestützt werden.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Pit Bull wie auch seine Kreuzungen nach dem nordrhein-westfälischen Landeshundegesetz zu den gefährlichen Hunden zählen. Dazu gehören ebenso die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Terrier

Die Stadt ging demnach zu Recht davon aus, dass es sich bei dem Hund der Klägerin um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers mit einem anderen Hund handelte, bei dem das Erscheinungsbild eines Pit Bulls deutlich hervortritt.